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| WARUM EIN FAHRZEUG LEASEN? |
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Weil Leasing-Objekte bei der Leasing-Gesellschaft bilanziert werden und nicht beim Nutzer und Leasing-Raten steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben sind, stellt Leasing für Sie ein bilanz- und finanzstrategisches Steuerungsinstrument dar. |
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Weil je nach Vertragstyp die Übernahme des Verwertungsrisikos eines zurückgegebenen Leasing-Objektes nach Vertragsablauf durch die Leasinggesellschaft Ihnen sowohl die Beherrschung konjunktureller Schwankungen wie das Innovationsmanagement erleichtern. |
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Als Geschäftsmann brauchen Sie bei der Wahl Ihres Firmenwagens Wirtschaftlichkeit und Planungssicherheit. Dank Leasing geht beides nicht auf Kosten Ihrer Eigenkapitaldecke. Sie stärken somit Ihr Unternehmen durch steuerliche Vorteile. Und Sie können die für Sie günstigste Art der Beschaffung wählen. Ob Neuwagen, EU-Reimport, Tageszulassung oder Vorführwagen - wir sind auf Ihre Bedürfnisse eingestellt. |
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| WEITERE VORTEILE DES LEASING |
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Passgenauigkeit: Leasing-Nehmer können entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechend festlegen, welches Investitionsgut angeschafft werden soll, zu welchem Zeitpunkt und – zumindest bei uns – bei welchem Lieferanten. |
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Planungssicherheit: Die Höhe der Leasing-Rate und die Laufzeit des Leasing-Vertrages stehen von Anfang an fest. |
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Bilanzeffekte: Da der Leasing-Geber juristischer Eigentümer des Leasing-Objektes ist und es in seiner Bilanz ausweist, kommt es beim Leasing-Nehmer nicht zu einer Bilanzverlängerung. Das hat positive Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote. |
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Steuereffekte: Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich sofort voll abzugsfähig. Bei einer Finanzierung durch Eigenkapital wirken dagegen nur die Abschreibungen steuermindernd. |
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Auslastungseffekte: Konjunkturelle Auslastungsschwankungen lassen sich durch den Einsatz von Leasing ebenfalls flexibler auffangen als dies möglich ist, wenn die Investitionsgüter gekauft wurden. |
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| Hier möchten wir die am häufigsten gestellten Fragen zum Leasing ohne Schufa- und Bonitätsprüfung bereits im Vorfeld einer Anfrage beantworten: |
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| Dieses Risikoleasing, sprich ohne Bonitätsüberprüfungen, wie Bank- Schufa- Auskunft und Eintrag ist nur für Gewerbetreibende, Firmen, Freiberufler möglich. |
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Wo kann ich ein Fahrzeug finden, bzw. bietet VA-G Fahrzeuge zum Leasen an?
Sie genießen freie Händlerwahl. Das heißt, Sie suchen sich in aller Ruhe Ihr Wunschfahrzeug bei einem freibleibenden Händler aus und teilen uns im Rahmen Ihrer Anfrage den Fahrzeugtyp sowie den Fahrzeugpreis mit, das Fahrzeug darf nur nicht älter sein als 45 Monate und den Wert von 10T€ nicht unterschreiten. Die VA-G bietet Bestandsfahrzeuge auf der Homepage an. |
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Die VA-G berechnet eine Maklercourtage. Wann wird diese erhoben?
Vollkommen richtig. Für eine erfolgreiche Vermittlung berechnet VA-G dem Kunden eine Maklercourtage gemäß den AGB. Diese Gebühr wird jedoch nicht im Vorfeld berechnet, sondern erst wenn tatsächlich eine schriftliche und rechtsverbindliche Leasingzusage des Leasinggebers erteilt wurde. Erfolgt eine Ablehnung der Leasinganfrage, entstehen dem Kunden keinerlei Kosten. |
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Wie ist der Ablauf zur Beantragung eines Leasingvertrages?
Denkbar einfach! Stellen Sie Ihre Anfrage hier über unsere Homepage, unter dem Punkt Kontakt, können Sie Ihr Leasingangebot anfordern. Füllen Sie das Anfrageformular bitte vollständig aus. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anfrage von uns umfassendes Informationsmaterial sowie alle notwendigen Formulare zur Beantragung des Leasingvertrages. |
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Ist es notwendig eine Selbstauskunft auszufüllen?
Ja! Ein entsprechendes Formular erhalten Sie mit unserem Informationsmaterial. Die Selbstauskunft muß vollständig und gewissenhaft ausgefüllt werden, diese ist Bestandteil des Leasingvertrages, sofern dieser zustande kommt. |
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Kann ich einen Leasingvertrag ohne Sonderzahlung abschließen?
Nein! Dies ist generell nicht möglich. Da der Leasinggeber auf branchenübliche Bonitätsprüfungen verzichtet, stellt diese Form des Leasings ein höheres Risiko dar. Insofern erfolgt die Abwicklung des Leasingvertrages nur gegen Leistung einer Sonderzahlung an den Leasinggeber. Es kann aber zwischen verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichen Sonderzahlungen gewählt werden. Diese finden Sie in unseren aktuellen AGB. |
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Muss ich die Sonderzahlung an den Händler oder an den Leasinggeber leisten?
An den Leasinggeber. Dies dient u.a. Ihrer eigenen Sicherheit. Denn vor Auslieferung des Fahrzeuges wird seitens des Leasinggebers auch der tatsächliche Wert des Fahrzeuges geprüft. Sollte der ausgeschriebene Kaufpreis des Fahrzeuges überteuert sein, so stellt es sich in der Regel schwierig dar, eine bereits an den Händler geleistete Sonderzahlung wieder ausgezahlt zu bekommen. Der Leasinggeber hingegen wird einen Fahrzeugkauf nur nach positiver Bewertung des Fahrzeuges vornehmen. Ist der Kaufpreis überteuert, haben Sie durch diese Verfahrensweise die Möglichkeit auf ein anderes Fahrzeug auszuweichen ohne dass die Sonderzahlung verloren ist. |
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Kann ich mein bisheriges Fahrzeug beim Händler in Zahlung geben?
Ja, das ist möglich. Der hierbei angesetzte Ankaufspreis kann mit Ihrer zu leistenden Sonderzahlung verrechnet werden. |
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Wie viele Kilometer darf ich mit dem geleasten Fahrzeug fahren?
Beliebig viele! Bei den von uns angebotenen Leasingtarifen gibt es keine Beschränkung auf die Laufleistung. |
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Was passiert nach dem Vertragsende, muss ich das Fahrzeug zurückgeben oder kann ich es kaufen?
Sie müssen das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit nicht zurückgeben, wenn Sie es zum Restwert kaufen möchten. Die von VA-G vermittelten Leasingverträge werden mit einem Andienungsrecht vereinbart. Dass heißt, der Leasinggeber kann Ihnen das Fahrzeug zum bereits vorher festgelegten Andienungsbetrag (Restwert) andienen, sprich verkaufen. Wie gesagt, der Restwert wird bereits zum Vertragsabschluß festgelegt. |
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Wie hoch ist die Laufzeit des Leasingvertrages?
Generell vermitteln wir Leasingverträge über eine Laufzeit von 30 Monaten, ein Anschlussleasing für weitere 12 Monate (Restwert) ist möglich. |
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Auf wen wird das Fahrzeug zugelassen, auf wen wird die Kfz-Versicherung abgeschlossen?
Das Fahrzeug wird auf Ihren Namen bzw. auf den Namen Ihrer Firma zugelassen. Ebenso der Versicherungsvertrag. |
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Kann ich meine bereits bestehende Kfz-Versicherung beibehalten?
Grundsätzlich gibt die Leasinggesellschaft eine Versicherung vor. Durch die VA-G haben Sie die Möglichkeit auch Ihre eigen bzw. alte Versicherung bei zu behalten. Dazu bekommen Sie von uns einen Sicherungsschein, der von der jeweiligen Versicherung auszufüllen ist. |
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Muss ich irgendwelche zusätzlichen Versicherungen o.ä. abschließen?
Nein, das ist nicht notwendig. |
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Wie lange dauert die Abwicklung, bis ich mein Leasingfahrzeug ausgeliefert bekomme?
Das hängt in der Regel von Ihnen ab. Wir legen Wert auf eine gute und effiziente Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Je schneller alle notwendigen Unterlagen von Ihnen vorliegen, die berechneten Gebühren beglichen sind, desto eher erhalten Sie Ihr Fahrzeug ausgeliefert. Im besten Falle kann die gesamte Abwicklung innerhalb von 4-5 Werktagen erledigt sein, in der Regel dauert dieser Vorgang jedoch zwischen 7 und 10 Werktagen. |
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