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Unsere AGB sind nur in der aktuellen Fassung, vom 25.07.2009 gültig. Alle vorangegangenen Versionen sind nicht mehr gültig. Mit der Vergabe eines Auftrages bestätigt der Kunde diese AGB gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert die nachfolgenden Konditionen.
 
§ 1
Die Fa. VA-G tritt als Agentur zur Vermittlung von gewerblichen Leasingverträgen ohne Schufa- und ohne Bankauskunft unserer Partner auf. Die Fa. VA-G ist keine Bank, Leasinggesellschaft o.ä. Sie wickelt keine Geldgeschäfte ab und betreibt kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesengesetzes oder EU-Geldgesetzes.
 
§ 2
Für das Verhältnis zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer / Auftraggeber gelten ausschließlich die AGB und die im Leasingvertrag festgelegten Nutzungsbedingungen des jeweiligen Leasinggebers. Die Fa. VA-G übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Leasingnehmer / Auftraggeber und dem jeweiligen Leasinggeber entstehen können.
 
§ 3
Persönliche Daten von Interessenten, Antragstellern und Auftraggebern werden ausschließlich zum Zweck der Antragstellung und Auftragsdurchführung erhoben und gespeichert, sowie an die jeweils zu vermittelnde Gesellschaft weitergereicht.
 
§ 4
Aufträge und Vermittlungsvereinbarungen werden gesondert schriftlich festgelegt und geregelt, sofern erforderlich.
 
§ 5
Durch einen unserer vermittelten Leasinggeber erteilte Leasingzusage setzt voraus, dass die in der Selbstauskunft gemachten Angaben vom Auftraggeber, insbesondere die Angaben seines Nettoeinkommens (Jahresgewinn nach Abzug der Steuern durch 12), die zur Vermittlung eines Leasingvertrages ohne Schufa- und ohne Bankauskunft erforderlich, richtig und belegbar sind.
 
§ 6
Dem Auftraggeber stehen fünf verschiedene Leasingtarife zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um die Tarife lsz10plus, lsz25plus, lsz35plus, lsz40plus, und lsz45plus . Die Tarife unterscheiden sich in erster Linie durch die Leasingsonderzahlung. Die im Tarif aufgeführte Zahl ist hierbei bezeichnend für die Höhe in Prozent (z. B. lsz10plus = 10% Leasingsonderzahlung usw.). Bei gebrauchten Pkws die älter als 45 Monate sind, ist zwingend der Tarif lsz35plus oder LSZ45plus erforderlich. Bei Fahrzeugen ab einem Fahrzeugpreis von fünfundzwanzigtausend EURO ist mindestens der Tarif LSZ25plus erforderlich. Bei Fahrzeugen mit einem Fahrzeugpreis über fünfzigtausend EURO ist mindestens der Tarif lsz35plus erforderlich. Der Tarif lsz10plus ist nur dann möglich, wenn ein Gebraucht- wagen angeschafft wird, dessen vom Leasingnehmer mit dem Verkäufer ausgehandelter Anschaffungspreis 15% unterhalb des Händlerverkaufswertes liegt oder bei Neufahrzeugen ein Rabatt ausgehandelt wurde, der mindestens 15% unterhalb des vom Hersteller vorgegebenen unverbindlichen Richtpreises liegt. Die 15% die ein Gebrauchtwagen preiswerter ist als der Händlerverkaufswert nach Gutachten und die 15% Rabatt bei einem Neuwagen, werden beim Tarif lsz10plus quasi als Absicherung der Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft behandelt, so dass im Ergebnis vom Leasingnehmer selbst nur noch 10% Leasingsonderzahlung vom vertraglich vereinbarten Anschaffungspreis zu zahlen sind, um für die Leasing- bzw. Finanzierungsgesellschaft eine Absicherung zu erreichen, die ansonsten bei einer Leasingsonderzahlung von mindestens 25% gegeben wäre. Bitte tätigen Sie vor Klärung sämtlicher für die Leasingabwicklung nötigen Voraussetzungen keine verbindliche Bestellung sondern nur eine Reservierung unter Vorbehalt der Leasingabwicklung. Bei Wahl des Tarifs lsz10plus achten Sie bitte bei der Fahrzeugauswahl genauestens darauf, dass die Voraussetzungen für die Erfüllung dieses Tarifes vorliegen. Andernfalls be- auftragen Sie bitte uns schriftlich zu versuchen ein derartiges Fahr- zeug zu diesen Konditionen zu besorgen. Für Transporter bis 3,5 to Nutzlast ist mindestens der Tarif lsz35plus, für Lkws bis 3,5 to Nutzlast ist mindestens der Tarif lsz40plus erforderlich. Zur Verdeutlichung sind hier nochmals die einzelnen Tarife aufgeführt: lsz10plus (Leasingsonderzahlung 10%, monatliche Leasingrate 3,625%, Andienungsbetrag/Restwert 26%); lsz25plus - (Leasingsonderzahlung 25%, monatliche Leasingrate 3,125%, Andienungsbetrag/ Restwert 26%; lsz35plus für PKW (Leasingsonderzahlung 35%, monatliche Leasingrate 2,7917%, Andienungsbetrag/Restwert 26%; lsz35plus für Transporter bis 3,5 to Nutzlast (Leasingsonderzahlung 35%, monatliche Leasingrate 3,125%, Andienungsbetrag/Restwert 16%); lsz40plus für PKW (Leasingsonderzahlung 40%, monatliche Leasingrate 2,625%, Andienungsbetrag/Restwert 26%); lsz40plus für LKW bis 3,5 to Nutzlast (Leasingsonderzahlung 40%, monatliche Leasingrate 3,125%, Andienungsbetrag/Restwert 16%); lsz45plus (Leasingsonderzahlung 45%, monatliche Leasingrate 2,2917%, Andienungsbetrag/Restwert 31%); Die Leasingsonderzahlung ist bei allen o. a. Tarifen zwingend an die jeweilige Leasing- oder Finanzierungs- Leasinggesellschaft zu entrichten. Unverzüglich nach Erhalt der Sonderzahlung, beauftragt die Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft bei Gebrauchtfahrzeugen einen unabhängigen Gutachter, um den Händlerverkaufswert des Fahrzeuges schätzen zu lassen. Liegt dieser unterhalb des vertraglich vereinbarten - Anschaffungspreises, muss der Leasingnehmer die Differenz zwischen Anschaffungspreis und Händlerverkaufswert als erhöhte Leasingsonderzahlung zuzahlen. Entsprechend reduziert sich dann aber der Andienungsbetrag (kalkulierter Restwert) zum Ablauf des Leasingvertrages. Die Kosten für das Gutachten trägt die Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft. Die Kosten für Navigationssysteme, Freisprecheinrichtungen für Telefon, Wartungsverträge, Tuning, so- wie Räder und Reifen, die nicht vom Hersteller als Normalbereifung vorgesehen sind, sind vom Leasingnehmer außerhalb des Leasingvertrages zu zahlen. Ein Wechsel des PKW-Leasingtarifes ist bis zur schriftlichen Annahmebestätigung des Leasingvertrages durch die jeweilige Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft jeder- zeit kostenfrei möglich. So genannte Eurofahrzeuge, EU-Reimporte und vergleichbare Fahrzeuge, die üblicherweise am bundesdeutschen Automobilmarkt zu einem niedrigeren Preis als dem vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreis gehandelt werden, können nur zum üblichen Marktwert, nicht aber zu einem höheren angesetzt werden. Im Zweifelsfall ist ein
Gutachten – vorzugsweise des TÜV – einzuholen. Der Leasingvertrag wird dann so behandelt, dass der übliche Marktwert entsprechend dem Händlerverkaufswert bei Gebrauchtwagen angesetzt wird und der Vertrag dementsprechend nach den obigen
diesbezüglichen Regelungen abzuwickeln ist. Wir behalten uns den Verkauf der Bestandsfahrzeuge vor.
 
§ 7
Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit und Belegbarkeit der in seiner Selbstauskunft gemachten Angaben, insbesondere die Angaben seines monatlichen Nettoeinkommens, die zur Vermittlung eines Leasingvertrages ohne Schufa und ohne Bankauskunft erforderlich sind. Monatliches Nettoeinkommen bedeutet Jahresgewinn nach Abzug aller Steuern geteilt durch 12.
 
§ 8
Die Fa. VA-G stellt für ihre Vermittlungstätigkeit dem Auftraggeber eine Gebühr in Höhe von drei Prozent vom Fahrzeugpreis zzgl. der jeweils gültigen MwSt. in Rechnung. Diese Gebühr ist erst nach Erteilung der schriftlichen, rechtsverbindlichen Leasingzusage durch die von der Fa. VA-G ausgesuchte Leasinggesellschaft an die VA-G zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erhält hierüber eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Sofern nach erfolgter rechtsverbindlicher Leasingzusage durch das Verschulden der VA-G und/oder der Leasinggesellschaft mit dem Auftraggeber kein Leasingvertrag zustande kommen sollte, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Dies gilt ebenso bei einer Ablehnung durch die Leasinggesellschaft. In allen anderen Fällen ist der Auftraggeber zur Zahlung der o.g. Gebühr verpflichtet. Die Bearbeitungsgebühr der jeweiligen Leasinggesellschaft, drei Prozent des Anschaffungspreises zzgl. der anfallenden MwSt., wird von der jeweiligen Gesellschaft mit Versand der Verträge per Nachnahme erhoben.
 
§ 9
Bitte achten sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks, da die Fa. VA-G nicht verpflichtet ist Nachforschungen über den Verbleib von Zahlungen anzustellen, wenn diese nicht ordnungsgemäß deklariert wurden. Zahlungen haben ausschließlich in Euro auf die genannten Konten zu erfolgen und müssen derart gekennzeichnet sein, dass der Zahler eindeutig erkennbar ist und der zu bezahlenden Dienstleistung ordnungsgemäß zugeordnet werden kann.
 
§ 10
Die Inhalte unserer Webseite sind sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Dennoch haften wir nicht für Irrtümer, mit denen die Ausführungen behaftet sein könnten, dieses beinhaltet ebenso Daten von Bestandsfahrzeugen und Leasingrückläufer von Fremdfirmen. Sowie unter Umständen, trotz umfangreicher Überprüfungen, aufgetretene Fehler, insbesondere bei Preis und Fahrzeugangaben. Vorbehalt, Zwischenverkauf.
 
§ 11
Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame und nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
 
§ 12
Der Hauptsitz der Fa. VA-G ist die Luisenstr. 8 in 33106 Paderborn. Gerichtsstand für die Fa. VA-G ist das dem angemeldeten Gewerbe zugeordnete Gericht.
 

§13
Nebenabreden: Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von der geschäftsführung der VA-G schriftlich bestätigt werden.

 
§14
Sollte der Fall eintreten, dass durch die VA-G, nach vollbrachter Tätigkeit, die zu entrichtende Courtage durch Zwangsmaßnahmen beigetrieben werden muss, erlischt automatisch die Leasing – Zusage. Die entsprechende Leasinggesellschaft ist sodann nicht mehr bereit die Zusage aufrecht zu erhalten.
 
 
Hier können Sie die Vertragsbedingungen der Leasinggesellschaft einsehen, bei der Ihre Leasinganfrage ohne Schufaauskunft/Eintrag eingereicht wird. Sollten wir von dieser Leasinggesellschaft keine rechtsverbindliche Leasingzusage erhalten, wohl aber von einer anderen Leasinggesellschaft, dann werden wir Ihnen die Vertragsbedingungen dieser Leasinggesellschaft zusammen mit deren Leasingzusage übersenden.
 
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